13. Juli 2012
Feuerstellen sind abnahmepflichtig!
Feuerungsanlagen sind grundsätzlich genehmigungs- und abnahmepflichtig! Es ist daher notwendig, jedes Objekt unter Würdigung der jeweils individuellen örtlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten im Planungsstadium im Detail dem Bezirksschornsteinfegermeister abzustimmen.
Bei der Aufstellung des Kamin/Ofens müssen die landesbaurechtlichen und ggf. spezielle kommunale Vorschriften Beachtung finden. Vor Inbetriebnahme Ihres Kamin/Ofens muss die ordnungsgemäße Aufstellung, wie bei jeder anderen häuslichen Feuerstätte, durch Ihren Schornsteinfegermeister bestätigt werden.