Feuerstellen sind abnahmepflichtig!

13. Juli 2012
Feuerstellen sind abnahmepflichtig!

Feuerstellen sind abnahmepflichtig!

Feuerungsanlagen sind grundsätzlich genehmigungs- und abnahmepflichtig! Es ist daher notwendig, jedes Objekt unter Würdigung der jeweils individuellen örtlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten im Planungsstadium im Detail dem Bezirksschornsteinfegermeister abzustimmen.

Bei der Aufstellung des Kamin/Ofens müssen die landesbaurechtlichen und ggf. spezielle kommunale Vorschriften Beachtung finden. Vor Inbetriebnahme Ihres Kamin/Ofens muss die ordnungsgemäße Aufstellung, wie bei jeder anderen häuslichen Feuerstätte, durch Ihren Schornsteinfegermeister bestätigt werden.  

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