Sind Sie bereit für die neuen gesetzlichen Anforderungen ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Grenzwerte für Kaminöfen in Kraft.
Gemäß der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" (1. BImSchV) dürfen Kaminöfen dann nicht mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft ausstoßen. Unsere Produkte sind auf Nachhaltigkeit und Effizienz ausgelegt und entsprechen bereits den kommenden Regulierungen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Heizlösung zukunftssicher machen können.
Wichtige Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen für Kaminöfen ab 2025
- Erfahren Sie, welche Kaminöfen auch nach 2025 betrieben werden dürfen: Jeder Kaminofen, der die neuen Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter einhält, kann auch nach 2025 weiterhin betrieben werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Modell den Anforderungen entspricht, um ungestört die Wärme Ihres Ofens genießen zu können.
- Müssen Sie Ihren aktuellen Kaminofen austauschen? Falls Ihr Kaminofen die ab 2025 geltenden Emissionsgrenzwerte überschreitet, wird möglicherweise ein Austausch oder eine Nachrüstung erforderlich. Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Modell den neuen Vorschriften entspricht, um potenzielle Bußgelder zu vermeiden.
- Was passiert bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften? Bei Nichtbeachtung der neuen Grenzwerte können Bußgelder erhoben werden. Es ist daher wichtig, dass Sie rechtzeitig handeln und sicherstellen, dass Ihr Kaminofen den Anforderungen entspricht.
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Ihr Team von kaminofen-shop.de