Feinstaubfilter für Kaminöfen und Kamine zum Nachrüsten
Älteren Holzöfen droht das aus
Bestimmte Feuerstätten gem. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV) müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden, um die vorgeschriebenen Standards von 0,15 g/m Staub bzw. 4 g/m CO einzuhalten.
Kaminöfen aus den Jahren 1985 bis 1994 mussten schon Ende 2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden.
Nun müssen die Feuerstätten der Baujahre 1995 bis 2010 bis Ende 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die vorgeschriebenen Standards nicht einhalten.
Kaminofen austauschen oder Nachrüsten?
Wenn die in der 1. BImSchV definierten Emissionswerte von Ihrem Ofen nicht mehr eingehalten werden müssen sie handeln. Grundsätzlich haben Sie drei Optionen:
- Den Ofen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten
- Den Ofen austauschen
- Den Ofen außer Betrieb nehmen
Für die meisten Ofenbesitzer ist Stilllegen aber keine Option: bleibt das Nachrüsten oder ein komplett neuer Ofen.
Macht ein Feinstaubfilter Sinn?
Es entstehen je nach Filter hohe Anschaffungskosten sowie ein zusätzlicher Reinigungsaufwand und evtl. Folgekosten. Außerdem werden mit einem Feinstaubfilter oder Katalysator nur die Abgaswerte optimiert. Die Technik der Feuerstelle bleibt veraltet und ist wesentlich ineffizienter als bei neueren Modellen. Ein kompletter Austausch der Feuerstätte ist daher oft effizenter und der Nachrüstung mit einem Filter vorzuziehen.
Ein neuer Ofen hält nicht nur die geforderten Grenzwerte ein, sondern optimiert den Abbrand und sie verbrauchen weniger Brennholz.
Sie haben weitere Fragen oder wünschen eine Fachberatung zum Thema Feinstaubfilter? das Team vom kaminofen-shop.de hilft ihnen gerne weiter! rufen sie uns an unter der Nummer: 0208 5948716. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.